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   VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20   

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VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20 (https://dejure.org/2020,9287)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.04.2020 - 12 B 8/20 (https://dejure.org/2020,9287)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. April 2020 - 12 B 8/20 (https://dejure.org/2020,9287)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2020 - 2 MB 12/19

    Ausblendung des Bewährungsvorsprungs - Amt mit leitender Funktion

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Dieser Bewährungsvorsprung könnte nicht wieder rückgängig gemacht werden (vgl. dazu OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 6 ff., juris).

    Demgemäß wird der Grundsatz zu beachten sein, dass die Antragstellerin bei gleichlautenden Gesamturteilen der (vergleichbar gemachten) Leistungsnachweise gegebenenfalls als besser beurteilt zu betrachten wäre, weil mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (st. Rspr., vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 22, juris; OVG NRW, Beschluss vom 29. März 2016 - 1 B 1491/15 -, Rn. 20, juris).

    Ein Auswahlgespräch ist demgemäß als Hilfsmittel zulässig, wenn eine ausschärfende Betrachtung der Einzelleistungsmerkmale und gegebenenfalls der Rückgriff auf ältere (nicht unmittelbar den aktuellen Qualifikationsstand widerspiegelnde) Beurteilungen/Zeugnisse und andere über die Eignung Aufschluss gebende Umstände nach Auffassung des Dienstherrn zu keinem nennenswerten Beurteilungsvorsprung führt, weil im Wesentlichen gleiche Beurteilungen vorliegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 20, juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - Rn. 3 f., juris und vom 25.10.2010 - 1 B 901/10 - Rn. 12, juris, m.w.N; VGH Mannheim Beschluss vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Rn. 8, juris).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Das strukturierte Auswahlgespräch darf dagegen nicht dazu dienen, Leistungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher aktueller dienstlicher Beurteilungen "einzuebnen" (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. Januar 2017 - 5 ME 157/16 -, Rn. 67, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 1 B 901/10

    Auswahlentscheidung im Rahmen der Besetzung einer Beamtenstelle mit einem

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Ein Auswahlgespräch ist demgemäß als Hilfsmittel zulässig, wenn eine ausschärfende Betrachtung der Einzelleistungsmerkmale und gegebenenfalls der Rückgriff auf ältere (nicht unmittelbar den aktuellen Qualifikationsstand widerspiegelnde) Beurteilungen/Zeugnisse und andere über die Eignung Aufschluss gebende Umstände nach Auffassung des Dienstherrn zu keinem nennenswerten Beurteilungsvorsprung führt, weil im Wesentlichen gleiche Beurteilungen vorliegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 20, juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - Rn. 3 f., juris und vom 25.10.2010 - 1 B 901/10 - Rn. 12, juris, m.w.N; VGH Mannheim Beschluss vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Rn. 8, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 1 B 1202/05

    Konkurrenz von nicht in einer Beförderungshierarchie zueinander stehenden

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Ein Auswahlgespräch ist demgemäß als Hilfsmittel zulässig, wenn eine ausschärfende Betrachtung der Einzelleistungsmerkmale und gegebenenfalls der Rückgriff auf ältere (nicht unmittelbar den aktuellen Qualifikationsstand widerspiegelnde) Beurteilungen/Zeugnisse und andere über die Eignung Aufschluss gebende Umstände nach Auffassung des Dienstherrn zu keinem nennenswerten Beurteilungsvorsprung führt, weil im Wesentlichen gleiche Beurteilungen vorliegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 20, juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - Rn. 3 f., juris und vom 25.10.2010 - 1 B 901/10 - Rn. 12, juris, m.w.N; VGH Mannheim Beschluss vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Rn. 8, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 4 S 2660/10

    Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Ein Auswahlgespräch ist demgemäß als Hilfsmittel zulässig, wenn eine ausschärfende Betrachtung der Einzelleistungsmerkmale und gegebenenfalls der Rückgriff auf ältere (nicht unmittelbar den aktuellen Qualifikationsstand widerspiegelnde) Beurteilungen/Zeugnisse und andere über die Eignung Aufschluss gebende Umstände nach Auffassung des Dienstherrn zu keinem nennenswerten Beurteilungsvorsprung führt, weil im Wesentlichen gleiche Beurteilungen vorliegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, Rn. 20, juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 21.11.2005 - 1 B 1202/05 - Rn. 3 f., juris und vom 25.10.2010 - 1 B 901/10 - Rn. 12, juris, m.w.N; VGH Mannheim Beschluss vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Rn. 8, juris).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Sind danach mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, kann der Dienstherr auf einzelne Gesichtspunkte abstellen, wobei er deren besondere Bedeutung begründen muss (BVerwG, Urteil vom 04. November 2010 - 2 C 16/09 -, Rn. 46, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Hinsichtlich der Frage, inwieweit der Dienstherr mögliche weitere Beurteilungsgrundlagen, etwa Ergebnisse von Prüfungen und Tests oder Bewerbungsgespräche, ergänzend zur dienstlichen Beurteilung heranzieht und wie er diese gewichtet, kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 12, juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bedeutung er den einzelnen Gesichtspunkten für das abschließende Gesamturteil und für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern beimisst, unterliegt nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, Rn. 25, juris).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Beruhen diese auf unterschiedlichen Richtlinien und Bewertungssystemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Leistungsnachweise einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerberinnen miteinander zu vergleichen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, Rn. 65, juris; OVG Weimar, Beschluss vom 09.10.2017 - 2 EO 113/17 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20
    Hierbei handelt es sich um Gesichtspunkte, die darüber Aufschluss geben, in welchem Maße die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des Amts genügen und sich in einem höheren Amt voraussichtlich bewähren werden (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, Rn. 14, juris; BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

  • OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17

    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 4 S 1016/14

    Beförderung; Leistungsvergleich mit statusniedrigeren Beamten

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2016 - 1 B 1491/15

    Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten durch Ausüben einer höherwertigen

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2021 - 2 MB 26/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens, wenn dem Dienstherrn im Wege einer

    Das Verwaltungsgericht hat richtig erkannt, dass die Abbruchentscheidung der Antragsgegnerin, die auf die gerichtliche einstweilige Anordnung vom 21. April 2020 (12 B 8/20) erfolgte, der zweitgenannten Fallgruppe zuzurechnen und diese Entscheidung an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messen war.

    Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. April 2020 (12 B 8/20) lässt sich weder entnehmen, dass das Gericht von einem noch während des Auswahlverfahrens ohne Weiteres behebbaren Mangel ausgegangen ist, noch, dass die erkannten Fehler als lediglich geringfügig einzustufen wären.

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